logo
Flugsportverein Siewisch e.V.
  • Home
  • Der Verein
  • Flugwetter?
  • Flugplatzordnung
  • Galerie
    • Videos
  • Chronik
  • Modellflugkalender
  • Kontakt
Website Untertitel oder Slogan

Sitemap

  • Home
  • Der Verein
  • Flugwetter?
  • Flugplatzordnung
  • Galerie
    • Videos
  • Chronik
  • Modellflugkalender
  • Kontakt

Unser Flugplatz

Koordinaten:

51°41'16.1''N   14°12'40.8''E


Der Weg zum Flugplatz ist in der Ortschaft Siewisch ausgeschildert!


Flugplatzordnung downloaden

Flugsportverein Siewisch e.V.
Am Feldrain 7
03054 Cottbus


Flugplatzordnung


1. Die Flugplatzordnung gilt für den Flugplatz des FSV Siewisch e.V.
Anschrift: Leuthener Weg, 03116 Drebkau – Siewisch
Fluggeländebezugspunkt: 51° 41‘ 15“ N, 014° 12‘ 41“ E (WGS 84)
zulässige Flughöhe über Grund: 762 m (2500 AGL)


2. Das Betreten des Fluggeländes erfolgt für Zuschauer auf eigene Gefahr. Bei Schäden wird keine Haftung
durch den Verein übernommen. Kinder sind stets zu beaufsichtigen, für Schäden haften die
Eltern. Hunde dürfen weder an der Leine, noch freilaufend mit auf das Flugplatzgelände gebracht werden.
Für Schäden wird der Halter haftbar gemacht. Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich vom
Vorstand des Vereins erteilt.


3. Jeder Modellpilot hat sich vor dem Start mit den geforderten Angaben ins Flugbuch im Vereinsheim
einzutragen und sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere andere
Personen und Sachen, sowie der Ablauf des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
Gastpiloten dürfen den Flugplatz nur mit Genehmigung eines Vereinsmitgliedes nutzen.


4. Modellpiloten dürfen ihre funkferngesteuerten Flugmodelle nur bei Besitz einer gültigen Postzulassung
für die Fernsteuerung, einem Kenntnisnachweis für Modellflugsportler und einer gültigen Haftpflichtversicherung
zum Einsatz bringen. Die Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle ab 250 g Abfluggewicht
erfolgt grundsätzlich und ausnahmslos nur dann, wenn dauerhafte feuerfeste Namensschilder
(mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer) sichtbar am Modell befestigt sind.


5. Jeder Modellpilot hat sich vor dem Einschalten seiner Fernsteueranlage zu vergewissern, dass seine
Frequenz (ersichtlich an der Frequenztafel) frei ist, gegebenenfalls sind Absprachen zu führen. Des
Weiteren sind die 35- bzw. 40-MHz-Sender mit einer normgerechten Kanalkennzeichnung (Kanalfahne
an der Antenne) zu versehen. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, hat der Verursacher in
voller Höhe aufzukommen.


6. Die Flugmodelle müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Für Modelle mit Verbrennungsmotoren
ist generell mittels Lärmpass nachzuweisen, dass die Motoren mit wirkungsvollen
Schalldämpfern versehen sind, die die Schallpegelbegrenzung entsprechend den gesetzlichen Forderungen
garantieren.


7. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Flugmodellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Bei
öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. einem Pilotentreffen oder Wettkämpfen ist generell ein Flugleiter
einzusetzen, unabhängig davon, wie viele Flugmodelle gleichzeitig zum Einsatz kommen. Der Flugleiter
hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Weiterhin hat der
Flugleiter ein Flugleiterbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Übergabe der Funktion des
Flugleiters, sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes, aufzuführen sind. Den Weisungen
des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.


8. Bei Flugbetrieb sind vorhandene Warn- und Sicherheitseinrichtungen besonders zu beachten. Die Startund
Landebahn darf grundsätzlich nicht befahren werden.


9. Der Modellflugbetrieb ist so zu organisieren, dass in der Regel der dorfabgewandte Luftraum genutzt
wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Segel- und Elektroflugmodelle.


10. Der Informationsaustausch zwischen den Modellpiloten muss während des Flugbetriebes immer gewährleistet
sein. Start und Landung sind durch lautes Rufen anzukündigen.


11. Das Abstellen der Flugmodelle und Startboxen, sowie der Aufenthaltsbereich der Modellpiloten, die momentan
nicht beabsichtigen, mit ihrem Flugmodell zu starten bzw. zu fliegen, hat hinter dem Schutzzaun (aus Richtung Start- und Landebahn gesehen) zu erfolgen.


12. Zuschauer, Piloten, Fluggeräte, Autos und ortsfeste Einrichtungen dürfen von Flugmodellen nicht überflogen
werden. Angrenzende Straßen und Wege dürfen in einer Höhe von mindestens 25 m überflogen
werden. Nur bei Starts und Landungen darf diese Höhe unterschritten werden, wenn sichergestellt ist,
dass sich auf einer Breite von 50 m keine Personen oder störenden Gegenstände in der Flugbahn befinden.


13. Folgende zeitliche Regelungen sind für den Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren einzuhalten:
a) Sommerhalbjahr (MESZ – Mitteleuropäische Sommerzeit)
- Beginn des Flugbetriebes: 8.00 Uhr
- Ende des Flugbetriebes: 20.00 Uhr
- Flugpause: Am Samstag ist der Flugbetrieb in der Zeit von
12.30 Uhr bis 14.30 Uhr einzustellen.
- Sonntag und Feiertag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
b) Winterhalbjahr
- Beginn des Flugbetriebes: 9.00 Uhr
- Ende des Flugbetriebes: Sonnenuntergang
- Flugpause: Am Samstag ist der Flugbetrieb in der Zeit von
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr einzustellen.
- Sonntag und Feiertag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


14. Anwesende haben das Vereinsgelände sauber zu halten. Abfälle müssen grundsätzlich vom Verursacher
wieder mitgenommen werden.


15. Toilettengänge im Umfeld des Vereinsheimes sind grundsätzlich verboten.


16. Die Mitgliedsbeiträge sind für das folgende Kalenderjahr bis spätestens zum 30. September des aktuellen
Kalenderjahres zu entrichten. Die fristgerechte Bezahlung des Beitrages ist Voraussetzung für eine
Starterlaubnis bzw. die Nutzung des Flugplatzgeländes.
(Bankverb.: Sparkasse Spree-Neiße, IBAN: DE79 1805 0000 0190 0613 91, BIC: WELADED1CBN)


17. Für Gastflieger besonders zu beachten!
Die Benutzung des Modellflugplatzes ist gebührenpflichtig!
- Gebühr pro Tag: 5,00 €
- Gebühr pro Woche: 30,00 €
Die Quittung ist auf Verlangen vorzuweisen.


Bei Zuwiderhandlung gegen diese Flugplatzordnung
wird Flugverbot erteilt !!!


nächster Arzt: Arztpraxis für Allgemeinmedizin Drebkau (Tel. 035602-666)
nächstes Telefon: Gaststätte Hartnick Siewisch


Siewisch, 04.07.2020 Der Vorstand


Flugsportverein Siewisch e.V. - Am Feldrain 7, 03054-Cottbus - Tel: 0172 2709659


Datenschutzinformation
Impressum